Geschäftsbeziehungen und Verträge
Wer sich vertragen will, sollte gute Verträge schließen. Das Vertragsrecht stellt die höchste Anforderung an die
Geschicklichkeit und das Erfahrungswissen des Rechtsanwalts. Geschäftsbeziehungen scheitern oft an enttä
uschten Erwartungen. Es ist Aufgabe eines guten Vertrags, die Erwartungen der Beteiligten auf ein sinnvolles und machbares Maß zu bringen und durch klare
Formulierungen festzuschreiben.
Dies können Standardverträge nur in den seltenen Fällen. Es ist daher besser, keinen schriftlichen Vertrag zu schließen, als einen
ungeprüften Vertragstext zu verwenden. Oftmals richten sich diese Verträge dann später gegen den Mandanten, anstatt ihm zu helfen.
Gerne stellen wir unsere umfangreiche Erfahrung in der Erstellung von Verträgen zur Verfügung und beraten Sie bei der Entwicklung entsprechender Verhandlungsstrategien.
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